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Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus: Kosten

Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus: Wie oft Wartung nötig ist, was sie kostet und welcher Anteil als Betriebskosten auf Mieter umlegbar ist. Jetzt lesen.

Von Daniel Schneider · Veröffentlicht am · 5 Min. Lesezeit

Eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus sollte einmal jährlich gewartet werden, auch wenn das gesetzlich nicht vorgeschrieben ist — die Kosten dafür liegen meist um die 200 Euro und zählen nach § 2 Nr. 4 Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Heizkosten. Reparaturen oberhalb rund 100 Euro pro Einzelfall trägt dagegen der Eigentümer selbst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jährliche Wartung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber technisch sinnvoll.
  • Wartungskosten liegen meist um die 200 Euro, abhängig vom Anlagentyp.
  • Wartung zählt nach § 2 Nr. 4 BetrKV zu den umlagefähigen Heizkosten.
  • Größere Reparaturen bleiben Vermieterkosten, keine Mieterumlage.
  • Fördermöglichkeiten über die BAFA-Programme für effiziente Gebäude prüfen, bevor eine neue Anlage angeschafft wird.

Warum Wartung sinnvoll ist

Anders als bei Gasheizungen gibt es für Wärmepumpen keine gesetzliche Wartungspflicht. Technisch lohnt sie sich trotzdem: Ohne regelmäßige Prüfung sinkt die Effizienz der Anlage messbar, und Herstellergarantien setzen eine dokumentierte Wartung häufig ohnehin voraus.

Bei einem Mehrfamilienhaus mit zentraler Anlage betrifft ein Ausfall gleich mehrere Wohneinheiten — ein zusätzlicher Grund, die Wartung nicht auf die lange Bank zu schieben.

Intervall und Ablauf

Üblich ist eine jährliche Wartung, meist vor Beginn der Heizperiode im Herbst. Geprüft werden unter anderem Kältemittelkreislauf, Filter, elektrische Anschlüsse und die Steuerungssoftware — ähnlich wie bei einer Gasheizungswartung, nur mit anderen Bauteilen im Fokus.

Kosten und Umlagefähigkeit

Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe liegen die Wartungskosten meist um die 200 Euro pro Termin. Nach § 2 Nr. 4 Betriebskostenverordnung zählen Bedienung und Wartung der Heizungsanlage zu den umlagefähigen Betriebskosten und lassen sich anteilig auf die Mieter umlegen.

Wartung vs. Reparatur

Wichtig ist die Abgrenzung: Planmäßige Prüf- und Reinigungsarbeiten zählen als Wartung und sind umlagefähig, der Austausch defekter Bauteile gilt als Reparatur beziehungsweise Instandhaltung und bleibt beim Eigentümer. In der Praxis ziehen viele Verwaltungen die Grenze bei etwa 100 Euro pro Einzelfall.

Förderung

Für den Einbau einer neuen Wärmepumpe gibt es Förderprogramme über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA). Die genauen Bedingungen und Fördersätze ändern sich immer wieder — ein aktueller Blick direkt bei der BAFA lohnt sich mehr als sich auf ältere Angaben zu verlassen.

Häufige Fragen

Ist eine jährliche Wartung der Wärmepumpe gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, anders als bei Gasheizungen gibt es für Wärmepumpen keine gesetzliche Wartungspflicht. Herstellergarantien setzen eine regelmäßige Wartung aber häufig voraus, und technisch sinkt ohne Wartung die Effizienz spürbar.

Was kostet die Wartung einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus?

Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe liegen die Kosten meist um die 200 Euro pro Wartungstermin, abhängig von Anlagentyp und Aufwand. Bei größeren Anlagen für mehrere Wohneinheiten kann der Betrag höher liegen.

Kann der Vermieter die Wartungskosten auf die Mieter umlegen?

Ja, die Wartung der Heizungsanlage zählt nach § 2 Nr. 4 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten. Reparaturen sind das dagegen nicht — sie zählen zur Instandhaltung und bleiben Sache des Eigentümers.

Woran erkenne ich, ob eine Wärmepumpe Wartung oder Reparatur braucht?

Als Faustregel gilt: kleinere, planmäßige Prüf- und Reinigungsarbeiten sind Wartung, der Austausch defekter Bauteile ist Reparatur. In der Praxis ziehen viele Verwaltungen die Grenze bei etwa 100 Euro pro Einzelfall — darüber gilt es eher als Instandhaltung.

Gibt es Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe?

Ja, über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der BAFA. Die genauen Fördersätze ändern sich immer wieder, aktuelle Bedingungen sollten deshalb direkt bei der BAFA geprüft werden, statt sich auf ältere Angaben zu verlassen.

Weitere Antworten auf der FAQ-Seite. Zur laufenden Objektbetreuung insgesamt der Ratgeber Hausmeister: Aufgaben, Kosten und wann sich ein Service lohnt.

DS

Über den Autor: Daniel Schneider

Daniel Schneider ist Inhaber von Schneider Objektservice in Geisenheim. Er übernimmt Aufträge im Rheingau persönlich — von der ersten Objektbegehung bis zur laufenden Betreuung.

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