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Legionellenprüfung: Pflicht und Intervall

Legionellenprüfung: Für welche Mehrfamilienhäuser sie Pflicht ist, wie oft sie stattfinden muss und was passiert, wenn der Grenzwert überschritten wird.

Von Daniel Schneider · Veröffentlicht am · 5 Min. Lesezeit

Eine Legionellenprüfung ist nach § 31 Trinkwasserverordnung Pflicht für vermietete Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung über 400 Liter Speichervolumen oder mehr als drei Liter Inhalt in der Rohrleitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle. Das Grundintervall liegt bei drei Jahren, verantwortlich ist der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht ab zentraler Trinkwassererwärmung über 400 Liter Speicher oder mehr als 3 Liter Rohrinhalt, in vermieteten Häusern mit mehr als zwei Einheiten.
  • Grundintervall: alle drei Jahre, bei neu in Betrieb genommenen Anlagen erste Prüfung innerhalb von 3 bis 12 Monaten.
  • Technischer Maßnahmenwert: 100 KBE/100 ml, darüber sind Sofortmaßnahmen Pflicht.
  • Verantwortlich ist der Eigentümer, in der Praxis übernimmt oft die Hausverwaltung die Organisation.
  • Bei drei beanstandungsfreien Jahren kann das Gesundheitsamt das Intervall auf bis zu drei Jahre belassen oder anpassen.

Für wen die Pflicht gilt

Eine Legionellenprüfung ist nach § 31 Trinkwasserverordnung Pflicht, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Das Gebäude hat mehr als zwei Wohn- oder Nutzeinheiten und mindestens eine ist vermietet, es gibt Duschen oder ähnliche Einrichtungen mit Wassernebel, und die zentrale Trinkwassererwärmung hat mehr als 400 Liter Speichervolumen oder mehr als drei Liter Inhalt in der Rohrleitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle.

Intervall der Untersuchung

Das gesetzliche Grundintervall liegt bei drei Jahren. Bei neu in Betrieb genommenen Anlagen muss die erste Untersuchung innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach Inbetriebnahme erfolgen. Waren die letzten drei jährlichen Untersuchungen beanstandungsfrei, kann das zuständige Gesundheitsamt das Intervall bei unveränderter Anlage bei bis zu drei Jahren belassen.

Grenzwert und Maßnahmen

Der Robert Koch-Institut nennt einen technischen Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 Milliliter. Wird dieser überschritten, sind unverzügliche Gefährdungsanalyse und Sanierungsmaßnahmen vorgeschrieben, dazu eine Meldung der zugelassenen Untersuchungsstelle an das zuständige Gesundheitsamt.

Wer ist verantwortlich

Verantwortlich ist der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft als Betreiber der Trinkwasseranlage. In der Praxis nimmt häufig die Hausverwaltung diese Pflicht im Rahmen ihres Verwaltervertrags wahr — die eigentliche Untersuchung darf aber nur eine zugelassene Untersuchungsstelle durchführen.

Kosten

Die Kosten hängen von der Anzahl der Probeentnahmestellen und dem Umfang der Anlage ab. Bei Auffälligkeiten kommen Kosten für Gefährdungsanalyse und Sanierungsmaßnahmen hinzu — ein Grund, regelmäßige Untersuchungen nicht aus Kostengründen aufzuschieben, da eine spätere Sanierung meist deutlich teurer wird.

Häufige Fragen

Für welche Gebäude ist eine Legionellenprüfung Pflicht?

Für vermietete Gebäude mit mehr als zwei Wohn- oder Nutzeinheiten, in denen mindestens eine Einheit vermietet ist, mit einer zentralen Trinkwassererwärmung über 400 Liter Speichervolumen oder mehr als drei Liter Inhalt in der Rohrleitung, und wenn Duschen oder ähnliche Einrichtungen mit Wassernebel vorhanden sind.

Wie oft muss die Legionellenprüfung wiederholt werden?

Das gesetzliche Grundintervall liegt bei drei Jahren. Bei neu in Betrieb genommenen Anlagen muss die erste Untersuchung innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach Inbetriebnahme erfolgen.

Was passiert, wenn der Grenzwert überschritten wird?

Ab dem technischen Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 Milliliter sind unverzügliche Gefährdungsanalyse und Sanierungsmaßnahmen vorgeschrieben, zusätzlich eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt durch die zugelassene Untersuchungsstelle.

Wer trägt die Kosten der Legionellenprüfung?

Grundsätzlich der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft als Betreiber der Trinkwasseranlage. In der Praxis übernimmt häufig die Hausverwaltung die Beauftragung im Rahmen ihres Verwaltervertrags.

Wer darf die Legionellenprüfung durchführen?

Nur eine nach § 15 Absatz 4 Trinkwasserverordnung zugelassene Untersuchungsstelle. Eine Probe auf eigene Faust einsenden reicht rechtlich nicht aus, um der Untersuchungspflicht nachzukommen.

Weitere Antworten auf der FAQ-Seite. Zur laufenden Objektbetreuung insgesamt der Ratgeber Hausmeister: Aufgaben, Kosten und wann sich ein Service lohnt.

DS

Über den Autor: Daniel Schneider

Daniel Schneider ist Inhaber von Schneider Objektservice in Geisenheim. Er übernimmt Aufträge im Rheingau persönlich — von der ersten Objektbegehung bis zur laufenden Betreuung.

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