Leistungen

Mieterwechsel im Rheingau

Wohnungsübergabe und -abnahme, Zählerstände dokumentieren, kleinere Schönheitsreparaturen koordinieren, Entrümplungsservice für zurückgelassene Gegenstände.

Nahaufnahme einer Hand, die einen Hausschlüssel übergibt
Foto: RDNE Stock project auf Pexels
VersichertFestpreisePersönlicher Ansprechpartner

Zwischen Auszug und Einzug bleibt oft wenig Zeit. Wir übernehmen Übergabe und Abnahme vor Ort, dokumentieren den Zustand und koordinieren kleinere Schönheitsreparaturen, bevor die nächsten Mieter einziehen.

Was dazugehört

  • Übergabe- und Abnahmeprotokoll mit Zählerständen
  • Zustandsdokumentation der Wohnung per Foto
  • Koordination kleinerer Schönheitsreparaturen zwischen den Mietverhältnissen
  • Entrümplung zurückgelassener Gegenstände nach Auszug
  • Schlüsselübergabe vor Ort

Ablaufschritte

Auszug

  • Abnahmeprotokoll mit Zählerständen
  • Zustandsdokumentation per Foto
  • Entrümplung zurückgelassener Gegenstände
  • Rückgabe aller Schlüssel erfassen

Zwischenphase

  • Koordination kleinerer Schönheitsreparaturen
  • Weiterleitung an Fachbetriebe bei größerem Aufwand
  • Abstimmung des Zeitplans mit Eigentümer oder Verwaltung

Einzug

  • Übergabeprotokoll mit Zählerständen
  • Schlüsselübergabe vor Ort
  • Abschließende Zustandsprüfung

Gut zu wissen

Ein vollständiges Übergabeprotokoll mit Zählerständen schützt beide Seiten bei späteren Unstimmigkeiten — deshalb gehört es bei uns immer dazu. Mehr dazu im Ratgeber Mieterwechsel: Übergabe, Protokoll, Kosten.

Verfügbar in Geisenheim und dem Rheingau

Details zum Einsatzradius auf der Einsatzgebiet-Seite.

0173 8285631 · Mo–Fr 8–16 Uhr

Mieterwechsel anfragen

Häufige Fragen zu Mieterwechsel

Was kostet die Organisation eines Mieterwechsels?

Als Verwaltungsleistung meist eine Pauschale von durchschnittlich 162 Euro pro Wechsel, bei größerem Aufwand als Sonderleistung zwischen 500 und 1.200 Euro (externe Marktwerte, siehe Ratgeber Mieterwechsel). Diese Kosten trägt der Eigentümer, nicht der Mieter.

Wie beauftrage ich den Mieterwechsel-Service?

Sobald das Kündigungsschreiben vorliegt, genügt eine kurze Meldung — wir stimmen Übergabe- und Einzugstermin mit Ihnen ab und legen den Ablauf schriftlich fest.

Ist ein Übergabeprotokoll bei Auszug Pflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, gehört aber zu den wichtigsten Dokumenten beim Mieterwechsel — ohne Protokoll fehlt im Streitfall der Nachweis über den tatsächlichen Zustand der Wohnung.

Wer zahlt die Kosten für den Mieterwechsel?

Der Eigentümer beziehungsweise die Verwaltung. Eine pauschale Mieterwechselgebühr darf laut Rechtsprechung nicht auf Mieter abgewälzt werden.

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