Leistungen

Winterdienst im Rheingau

Schneeräumdienst und Streuen von Gehwegen, Hauseingängen und Zuwegen. Flächen und Intervalle werden vorab klar vereinbart.

Mann schippt bei winterlichen Temperaturen Schnee mit einer Schaufel
Foto: Sergei Starostin auf Pexels
VersichertFestpreisePersönlicher Ansprechpartner

Bei Schnee und Glätte zählt jede Stunde: Wer als Eigentümer die Räum- und Streupflicht nicht erfüllt, haftet im Zweifel selbst. Wir übernehmen Räumung und Streudienst nach vorab festgelegten Flächen und dokumentieren jeden Einsatz.

Was dazugehört

  • Schneeräumung von Gehwegen, Einfahrten und Zugängen
  • Streudienst bei Glätte, abgestimmt auf die Räum- und Streupflicht
  • Dokumentation jedes Einsatzes für den Nachweis gegenüber Dritten
  • 24/7-Rufbereitschaft mit schneller Ausrückzeit in den Wintermonaten
  • Winterdienstvertrag für die ganze Saison oder Einzelauftrag — beides möglich

Nach Flächentyp

Gehwege

  • In vielen Kommunen bis 7 Uhr morgens zu räumen — wir richten uns nach der für Ihr Objekt geltenden Satzung
  • Übliche Mindestbreite für Begegnungsverkehr: rund 1,20 m
  • Abstumpfendes Streumittel, wo kommunal vorgeschrieben

Parkplätze & Zufahrten

  • Feuerwehrzufahrten bleiben frei — Mindestbreite 3,50 m nach DIN 14090
  • Schneeablagerung an Randflächen statt auf Fahrspuren
  • Vorbeugende Streuung bei angekündigter Glätte

Treppen & Eingänge

  • Besonders rutschhemmende Streuung
  • Handläufe bleiben frei zugänglich
  • Barrierefreie Zugänge werden bevorzugt behandelt

Gut zu wissen

Jeder Winterdienst-Einsatz wird protokolliert — als Nachweis, falls die erfüllte Verkehrssicherungspflicht einmal belegt werden muss. Mehr dazu im Ratgeber Winterdienst: Streupflicht, Kosten, Haftung.

Verfügbar in Geisenheim und dem Rheingau

Details zum Einsatzradius auf der Einsatzgebiet-Seite.

0173 8285631 · Mo–Fr 8–16 Uhr

Winterdienst anfragen

Häufige Fragen zu Winterdienst

Was kostet Winterdienst?

Für Privathaushalte liegt die grobe Orientierung bei 0,50 bis 9 Euro pro Quadratmeter und Einsatz, hinzu kommt meist eine monatliche Bereitschaftspauschale zwischen 20 und 100 Euro (externe Marktwerte, siehe Ratgeber Winterdienst). Nach Objektbegehung erhalten Sie von uns einen Festpreis für die Saison.

Wie beauftrage ich Winterdienst?

Nach kurzer Objektbegehung legen wir die zu räumenden Flächen schriftlich fest — als Saisonvertrag oder als Einzelauftrag bei akutem Bedarf. Beides ist möglich, was passt, klären wir vorab.

Wer haftet, wenn vor meinem Haus jemand ausrutscht?

Als Eigentümer sind Sie für die Räum- und Streupflicht verantwortlich, soweit Ihre Kommune nichts anderes regelt — auch wenn Sie einen Dienstleister beauftragt haben. Mit dokumentierten Einsätzen sichern Sie sich für den Streitfall ab.

Muss ich mich für die ganze Saison binden?

Nein. Wir bieten sowohl Saisonverträge als auch Einzelaufträge bei akutem Bedarf an.

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