Leistungen
Urlaubsservice im Rheingau
Regelmäßige Kontrolle Ihrer Immobilie während der Abwesenheit, Post entnehmen, Rollläden bedienen, Auffälligkeiten melden.

Wir übernehmen Kontrollgänge, Post und Rollläden nach Ihrem Zeitplan — bei Zweitwohnsitz, Ferienimmobilie oder einfach einem längeren Urlaub. Ein leer stehendes Haus wirkt schnell unbewohnt, wenn niemand nach dem Rechten sieht.
Was dazugehört
- Kontrollgänge in vereinbartem Rhythmus während Ihrer Abwesenheit
- Post- und Werbungentnahme
- Rollläden und Beleuchtung nach Zeitplan bedienen
- Sofortmeldung bei Auffälligkeiten
Nach Anlass
Kurzurlaub
- Post- und Werbungentnahme
- Rollläden und Beleuchtung nach Zeitplan
- Ein bis zwei Kontrollgänge je nach Dauer
Zweitwohnsitz & Ferienimmobilie
- Regelmäßiger, fest vereinbarter Kontrollrhythmus
- Prüfung auf Feuchtigkeit, Schädlinge und technische Auffälligkeiten
- Rückmeldung nach jedem Termin
Nach Sturm oder Frost
- Kurzfristige Zusatzkontrolle statt festem Turnus
- Prüfung auf Dach-, Rohrbruch- und Wasserschäden
- Sofortmeldung, bevor aus einem kleinen ein großer Schaden wird
Gut zu wissen
Gerade nach Sturm oder Frost zahlt sich eine kurze Kontrolle aus — bevor aus einem kleinen Schaden ein großer wird, den niemand rechtzeitig bemerkt. Mehr dazu im Ratgeber Urlaubsbetreuung für Immobilien: Sicherheit.
Verfügbar in Geisenheim und dem Rheingau
Details zum Einsatzradius auf der Einsatzgebiet-Seite.
0173 8285631 · Mo–Fr 8–16 Uhr
Urlaubsservice in Ihrer Stadt
Häufige Fragen zu Urlaubsservice
Was kostet der Urlaubsservice?
Der Preis richtet sich nach Häufigkeit der Kontrollgänge und Leistungsumfang. Nach kurzer Absprache erhalten Sie von uns einen Festpreis für den vereinbarten Zeitraum.
Wie beauftrage ich den Urlaubsservice?
Ein Anruf oder eine Nachricht über das Kontaktformular genügt, auch kurzfristig vor Reisebeginn. Wir stimmen Kontrollrhythmus und Leistungsumfang ab und legen einen Festpreis für den Zeitraum fest.
Ab wann verlangen Versicherungen eine Kontrollpflicht bei Leerstand?
Viele Wohngebäudeversicherungen werten ein Gebäude ab rund 60 Tagen ohne Bewohnung als leerstehend — eine meldepflichtige Gefahrerhöhung. Regelmäßige Kontrollgänge halten den Versicherungsschutz aufrecht.
Wie schnell erfahre ich von einem Problem?
Bei Auffälligkeiten melden wir uns sofort, nicht erst beim nächsten planmäßigen Kontrollgang.