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Urlaubsbetreuung für Immobilien: Sicherheit

Urlaubsbetreuung für Immobilien: Warum viele Versicherungen ab 60 Tagen Leerstand eine Kontrollpflicht verlangen und was dabei konkret geprüft wird.

Von Daniel Schneider · Veröffentlicht am · 5 Min. Lesezeit

Viele Wohngebäudeversicherungen werten ein Haus ab etwa 60 Tagen ohne Bewohnung als leerstehend — eine meldepflichtige Gefahrerhöhung, die bei Dauerfrost zusätzlich eine Kontrolle alle zwei bis drei Tage voraussetzt. Eine Urlaubsbetreuung übernimmt genau diese regelmäßigen Kontrollgänge, damit der Versicherungsschutz nicht durch Untätigkeit gefährdet wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Wohngebäudeversicherungen werten ein Gebäude ab rund 60 Tagen ohne Bewohnung als leerstehend.
  • Leerstand ist eine gefahrerhöhende Umstandsänderung mit Meldepflicht gegenüber der Versicherung.
  • Bei Dauerfrost verlangen viele Policen eine Kontrolle alle zwei bis drei Tage.
  • Wer die vereinbarten Kontrollpflichten verletzt, riskiert nach § 28 VVG eine Kürzung oder den Verlust der Versicherungsleistung.
  • Neben der Versicherungsfrage geht es praktisch auch um Post, Rollläden und ein bewohnt wirkendes Erscheinungsbild.

Warum Urlaubsbetreuung wichtig ist

Ein unbeaufsichtigtes Haus wirkt schnell unbewohnt — für Einbrecher ein erkennbares Signal, für den kleinen Wasserschaden ein Grund, unbemerkt größer zu werden. Regelmäßige Kontrollgänge während einer längeren Abwesenheit verhindern genau das, ohne dass der Eigentümer selbst vor Ort sein muss.

Die Versicherungsfrage

Viele Wohngebäudeversicherungen werten ein Gebäude ab rund 60 Tagen ohne Bewohnung als leerstehend — eine gefahrerhöhende Umstandsänderung, die dem Versicherer gemeldet werden muss (Details zu üblichen Fristen und Auflagen). Bei Dauerfrost verlangen viele Policen zusätzlich eine Kontrolle alle zwei bis drei Tage, etwa um eingefrorene und geplatzte Wasserleitungen rechtzeitig zu bemerken.

Wer diese vertraglichen Obliegenheiten nicht einhält, riskiert nach § 28 VVG im Schadensfall eine Kürzung oder sogar den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.

Was konkret gemacht wird

Kontrollgänge in vereinbartem Rhythmus, Post- und Werbungentnahme, das Bedienen von Rollläden und Beleuchtung nach Zeitplan — damit das Objekt bewohnt wirkt — sowie die sofortige Meldung bei Auffälligkeiten, etwa nach Sturm oder Frost.

Bei Ferienimmobilien

Besonders relevant ist Urlaubsbetreuung bei Ferienimmobilien: Zwischen zwei Vermietungen oder außerhalb der Saison steht so manches Objekt wochenlang leer — genau in dieser Zeit fällt ein Schaden am seltensten sofort auf, weil niemand regelmäßig vorbeischaut.

Wie oft kontrolliert wird

Der genaue Rhythmus wird vorab vereinbart und richtet sich nach Jahreszeit, Versicherungsanforderungen und individuellem Sicherheitsbedürfnis — von wöchentlich bis, bei Dauerfrost, alle zwei bis drei Tage.

Häufige Fragen

Ab wann gilt ein Haus versicherungsrechtlich als leerstehend?

Als grober Richtwert gilt vielfach eine Zeitspanne von rund 60 Tagen ohne Bewohnung. Ab diesem Punkt sehen viele Wohngebäudeversicherungen eine Gefahrerhöhung, die dem Versicherer gemeldet werden muss.

Was passiert, wenn ich den Leerstand nicht melde?

Der Versicherungsschutz kann erlöschen oder gekürzt werden, wenn im Schadensfall auffällt, dass eine meldepflichtige Gefahrerhöhung nicht angezeigt wurde — geregelt über die allgemeinen Obliegenheiten nach § 28 VVG.

Wie oft muss ein leer stehendes Haus kontrolliert werden?

Die genaue Frist steht im jeweiligen Versicherungsvertrag. Bei Dauerfrost wird häufig eine Kontrolle alle zwei bis drei Tage vorausgesetzt, um etwa eingefrorene und geplatzte Wasserleitungen rechtzeitig zu bemerken.

Was gehört zu einer Urlaubsbetreuung konkret dazu?

Kontrollgänge in vereinbartem Rhythmus, Post- und Werbungentnahme, das Bedienen von Rollläden und Beleuchtung nach Zeitplan sowie die sofortige Meldung bei Auffälligkeiten, etwa nach Sturm oder Frost.

Eignet sich Urlaubsbetreuung auch für Ferienimmobilien?

Ja, besonders dort: Zwischen zwei Vermietungen oder außerhalb der Saison steht eine Ferienimmobilie oft wochenlang leer — genau in dieser Zeit fällt ein Schaden am seltensten sofort auf.

Weitere Antworten auf der FAQ-Seite. Zu regelmäßigen Kontrollen allgemein der Ratgeber Objektkontrollen: Haustechnik und Sicherheit im Blick.

DS

Über den Autor: Daniel Schneider

Daniel Schneider ist Inhaber von Schneider Objektservice in Geisenheim. Er übernimmt Aufträge im Rheingau persönlich — von der ersten Objektbegehung bis zur laufenden Betreuung.

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