
Ratgeber
Aufzug-Wartung im Mehrfamilienhaus: Pflichten
Aufzug-Wartung im Mehrfamilienhaus: Welche Prüfungen die Betriebssicherheitsverordnung vorschreibt, wie oft und was davon auf Mieter umlegbar ist.
Von Daniel Schneider · Veröffentlicht am · 5 Min. Lesezeit
Ein Aufzug im Mehrfamilienhaus braucht nach der Betriebssicherheitsverordnung spätestens alle zwei Jahre eine Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle, dazu jährliche Zwischenprüfungen. Die laufenden Betriebskosten zählen nach § 2 Nr. 7 Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Kosten, größere Reparaturen bleiben dagegen Sache des Eigentümers.
Das Wichtigste in Kürze
- Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) spätestens alle zwei Jahre, Pflicht nach BetrSichV.
- Zusätzlich jährliche Zwischenprüfungen der Betriebssicherheit.
- Wartung und Prüfung sind zwei verschiedene Dinge: Wartung durch die Aufzugsfirma, Prüfung durch eine unabhängige Stelle.
- Betriebskosten des Aufzugs sind nach § 2 Nr. 7 BetrKV umlagefähig, Reparaturen nicht.
- Ohne rechtzeitige Prüfung drohen Bußgelder, Stilllegung und der Verlust des Versicherungsschutzes.
Wartung und Prüfung im Unterschied
Die beiden Begriffe werden oft vermischt, meinen aber unterschiedliche Dinge: Die Wartung dient der laufenden Instandhaltung und wird von einer spezialisierten Aufzugsfirma übernommen. Die Prüfung ist eine unabhängige Kontrolle durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), die bestätigt, dass die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.
Prüfintervalle nach BetrSichV
Nach der Betriebssicherheitsverordnung brauchen Personenaufzüge spätestens alle zwei Jahre eine Hauptprüfung durch eine ZÜS, dazu kommen jährliche Zwischenprüfungen. Zusätzlich sind Prüfungen vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen vorgeschrieben.
Notrufsystem
Ein funktionierendes Notrufsystem mit Verbindung zu einer ständig besetzten Stelle gehört zu den Sicherheitsanforderungen an moderne Aufzugsanlagen und wird bei jeder Prüfung mitkontrolliert. Fällt es aus, ist das ein Grund für eine sofortige außerplanmäßige Reparatur, nicht erst für die nächste Regelwartung.
Kosten und Umlagefähigkeit
Die laufenden Betriebskosten des Aufzugs — Strom, Überwachung, Wartung, wiederkehrende Prüfung — zählen nach § 2 Nr. 7 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten. Reparaturen an defekten Bauteilen gelten dagegen als Instandhaltung und bleiben beim Eigentümer.
Folgen bei versäumter Prüfung
Wer eine fällige Prüfung versäumt, riskiert Bußgelder, im schlimmsten Fall die Stilllegung des Aufzugs und den Verlust des Versicherungsschutzes. Kommt es während der Nutzung eines nicht fristgerecht geprüften Aufzugs zu einem Personen- oder Sachschaden, drohen zusätzlich zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen den Eigentümer.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Aufzugswartung und -prüfung?
Die Wartung dient der Instandhaltung und wird von einer spezialisierten Aufzugsfirma durchgeführt. Die Prüfung ist eine unabhängige Kontrolle durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), die die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsanforderungen bestätigt.
Wie oft muss ein Aufzug geprüft werden?
Spätestens alle zwei Jahre steht eine Hauptprüfung durch eine ZÜS an, dazu kommen jährliche Zwischenprüfungen. Vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen sind zusätzliche Prüfungen vorgeschrieben.
Sind die Kosten der Aufzugswartung auf Mieter umlegbar?
Ja, die laufenden Betriebskosten — Strom, Überwachung, Wartung, wiederkehrende Prüfung — zählen nach § 2 Nr. 7 BetrKV zu den umlagefähigen Kosten. Reparaturen an defekten Bauteilen gelten dagegen als Instandhaltung und bleiben beim Eigentümer.
Was passiert, wenn eine fällige Prüfung versäumt wird?
Es drohen Bußgelder, im schlimmsten Fall die Stilllegung des Aufzugs sowie der Verlust des Versicherungsschutzes. Bei einem Personen- oder Sachschaden während der Nutzung eines nicht fristgerecht geprüften Aufzugs drohen zusätzlich zivilrechtliche Haftungsansprüche.
Muss ein Aufzug ein Notrufsystem haben?
Ja, ein funktionierendes Notrufsystem, das eine Verbindung zu einer ständig besetzten Stelle herstellt, gehört zu den Sicherheitsanforderungen an moderne Aufzugsanlagen und wird bei der Prüfung mitkontrolliert.
Weitere Antworten auf der FAQ-Seite. Zur laufenden Objektbetreuung insgesamt der Ratgeber Hausmeister: Aufgaben, Kosten und wann sich ein Service lohnt.
Über den Autor: Daniel Schneider
Daniel Schneider ist Inhaber von Schneider Objektservice in Geisenheim. Er übernimmt Aufträge im Rheingau persönlich — von der ersten Objektbegehung bis zur laufenden Betreuung.


