
Ratgeber
Treppenlift im Mehrfamilienhaus: Recht
Treppenlift im Mehrfamilienhaus: Wann die Eigentümergemeinschaft zustimmen muss und wie hoch der Pflegekassen-Zuschuss ausfällt.
Von Daniel Schneider · Veröffentlicht am · 5 Min. Lesezeit
Seit der WEG-Reform darf ein Treppenlift im Gemeinschaftseigentum nicht mehr ohne triftigen baulichen Grund verweigert werden — wer ihn verlangt, muss die Kosten aber selbst tragen. Pflegebedürftige können unabhängig davon einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse beantragen, und zwar auch in der Mietwohnung.
Das Wichtigste in Kürze
- § 20 WEG gibt einen Anspruch auf barrierefreie bauliche Veränderungen, ablehnen geht nur mit triftigem Grund.
- Wer den Treppenlift verlangt, zahlt ihn auch — die Gemeinschaft muss sich nicht beteiligen.
- Die nutzbare Mindestbreite des Treppenhauses als Fluchtweg muss trotz Lift erhalten bleiben.
- Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI: bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person.
- Der Zuschuss gilt unabhängig von Eigentum — auch Mieter mit Pflegegrad können ihn beantragen.
Genehmigung in der Eigentümergemeinschaft
Nach § 20 WEG besteht seit der WEG-Reform ein Anspruch auf bauliche Veränderungen, die der Barrierefreiheit dienen. Ein Treppenlift im Gemeinschaftseigentum darf deshalb nur noch aus triftigem baulichen Grund abgelehnt werden — etwa wenn er den vorgeschriebenen Fluchtweg unzulässig einengt.
Wichtig: Wer den Lift verlangt, muss auch die Kosten dafür tragen. Die Eigentümergemeinschaft muss sich finanziell nicht beteiligen, solange nichts anderes vereinbart wird.
Bei einem Mietverhältnis
Auch Mieter brauchen für den Einbau die Zustimmung des Vermieters, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Bei nachgewiesenem Pflegebedarf lässt sich diese Zustimmung in der Praxis kaum noch dauerhaft verweigern, ähnlich wie bei der Eigentümergemeinschaft.
Brandschutz und Fluchtweg
Auch mit eingebautem Treppenlift muss die für den Brandschutz vorgeschriebene Mindestdurchgangsbreite der Treppe erhalten bleiben. Das prüft in der Regel der Fachbetrieb bereits bei der Planung mit, bevor überhaupt ein Angebot erstellt wird.
Zuschuss der Pflegekasse
Wer einen Pflegegrad hat, kann nach § 40 Abs. 4 SGB XI einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen — bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person, unabhängig davon, ob es sich um Eigentum oder eine Mietwohnung handelt. Der Antrag sollte vor dem Kauf gestellt werden, nicht erst danach.
Wer zahlt was
Anschaffung und Einbau zahlt in der Regel die Person, die den Lift beantragt hat — abzüglich eines möglichen Pflegekassen-Zuschusses. Laufende Kosten für Strom und Wartung tragen ebenfalls die Nutzenden, nicht die gesamte Hausgemeinschaft.
Häufige Fragen
Kann die Eigentümergemeinschaft einen Treppenlift ablehnen?
Nur noch aus triftigem baulichen Grund, etwa wenn der Lift den Fluchtweg unzulässig einengt oder statische Probleme verursacht. Eine reine Ablehnung ohne baulichen Grund reicht seit der WEG-Reform nicht mehr aus.
Muss ich als Mieter den Vermieter um Erlaubnis fragen?
Ja, der Einbau im Treppenhaus ist eine bauliche Veränderung und braucht die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft. Bei nachgewiesenem Pflegebedarf lässt sich die Zustimmung in der Praxis kaum noch dauerhaft verweigern.
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Der Antrag sollte vor dem Kauf des Lifts gestellt werden, nicht erst danach.
Muss die Fluchtwegbreite trotz Treppenlift erhalten bleiben?
Ja. Auch mit eingebautem Lift muss die für den Brandschutz vorgeschriebene Mindestdurchgangsbreite der Treppe erhalten bleiben — das prüft in der Regel der Fachbetrieb bei der Planung mit.
Wer zahlt die laufenden Kosten für Strom und Wartung?
In der Regel derjenige, der den Lift beantragt und nutzt — nicht die gesamte Eigentümergemeinschaft oder alle Mieter des Hauses, da es sich um eine individuelle bauliche Veränderung handelt.
Weitere Antworten auf der FAQ-Seite. Zur laufenden Objektbetreuung insgesamt der Ratgeber Hausmeister: Aufgaben, Kosten und wann sich ein Service lohnt.
Über den Autor: Daniel Schneider
Daniel Schneider ist Inhaber von Schneider Objektservice in Geisenheim. Er übernimmt Aufträge im Rheingau persönlich — von der ersten Objektbegehung bis zur laufenden Betreuung.


