
Ratgeber
Treppenhausreinigung: Umfang, Rhythmus
Was zur Treppenhausreinigung gehört, wie oft sie nötig ist und was sie kostet — inklusive Unterhalts- und Grundreinigung im Vergleich.
Von Daniel Schneider · Aktualisiert am 23. August 2026 · 11 Min. Lesezeit
Eine Treppenhausreinigung umfasst die regelmäßige Reinigung von Stufen, Handläufen, Eingangsbereich und Briefkastenanlage in Mehrfamilienhäusern. In Wohnobjekten ist ein wöchentlicher Rhythmus üblich, die Kosten liegen meist zwischen 20 und 30 Euro pro Wohneinheit und Monat. Die Kosten können als Teil der Betriebskosten anteilig auf Mieter umgelegt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Kosten: meist 20–30 € pro Wohneinheit/Monat, je Reinigungstermin oft 25–65 € abhängig von der Objektgröße (externe Marktwerte, siehe Quellen unten).
- Rhythmus: in Wohnobjekten meist wöchentlich, bei geringer Nutzung alle zwei Wochen, in Gewerbeobjekten häufiger bis täglich.
- Unterhaltsreinigung (regelmäßig, oberflächlich) und Grundreinigung (seltener, tiefgehend) ergänzen sich und werden oft getrennt kalkuliert.
- Als Teil der Gebäudereinigung nach BetrKV grundsätzlich auf Mieter umlagefähig, wenn korrekt ausgewiesen.
- Im Winter steigt der Reinigungsaufwand durch Schnee, Streusalz und Matsch deutlich.
Was gehört zur Treppenhausreinigung?
Eine Treppenhausreinigung deckt die regelmäßige Pflege aller Gemeinschaftsflächen ab, die Bewohner und Besucher täglich nutzen: Stufen und Absätze, Handläufe, Eingangsbereich, Briefkastenanlage und je nach Vereinbarung auch Kellerflure. Ziel ist ein gepflegter Gesamteindruck — und das ganz praktisch: weniger Rutschgefahr, weniger Beschwerden, ein Gebäude, das seinen Wert hält.
Für Hausverwaltungen ist die Treppenhausreinigung außerdem eine der sichtbarsten Leistungen überhaupt: Anders als eine technische Wartung im Keller sieht jeder Bewohner täglich, ob sie stattfindet. Entsprechend häufig ist sie auch Thema bei Beschwerden — und entsprechend wichtig ein klar definierter, überprüfbarer Leistungsumfang statt vager Absichtserklärungen.
Ein typischer Reinigungstermin läuft in fester Reihenfolge ab: von oben nach unten, damit herabfallender Staub und Schmutz nicht bereits gereinigte Flächen erneut verunreinigt. Zuerst Handläufe und Lichtschalter, dann die Stufen von der obersten Etage abwärts, zuletzt der Eingangsbereich und die Fußabtreter, wo sich der meiste Straßenschmutz sammelt. Diese Reihenfolge ist kein Zufall, sondern sorgt dafür, dass am Ende tatsächlich alles sauber ist — nicht nur die zuerst gereinigten Bereiche.
Die Dauer eines einzelnen Termins hängt stark von Größe und Zustand des Objekts ab: Bei einem kleineren Mehrfamilienhaus mit drei bis vier Etagen rechnen Reinigungskräfte meist mit 30 bis 60 Minuten, größere Objekte mit mehr Etagen und ausgedehnten Eingangsflächen entsprechend länger. Diese Zeitangabe hilft auch bei der Preiseinschätzung: Ein Angebot, das deutlich unter dem für die Objektgröße realistischen Zeitaufwand liegt, lässt selten eine gründliche Reinigung erwarten. Eine Zeitangabe im Vertrag — mindestens grob als Richtwert — schützt beide Seiten vor unrealistischen Erwartungen.
Leistungen im Detail
Der übliche Leistungsumfang lässt sich in fünf Bereiche gliedern:
- Boden — Kehren und feuchtes Wischen von Stufen, Absätzen und Fluren, bei stärkerer Verschmutzung Nassreinigung. Gerade an Regentagen sammelt sich hier am schnellsten Schmutz, weshalb der Boden meist den größten Teil des Reinigungsaufwands ausmacht.
- Geländer und Handläufe — regelmäßiges Abwischen, da sie von jedem Bewohner mehrmals täglich berührt werden und entsprechend schnell nachschmutzen.
- Türen und Eingangsbereich — Glasflächen der Eingangstür, Türgriffe, Fußabtreter beziehungsweise Sauberlaufzonen, die Fingerabdrücke und Straßenschmutz zuerst zeigen.
- Briefkastenanlage und Lichtschalter — Abwischen, gelegentliche Kontrolle auf Beschädigungen oder lose Beschriftungen, die der Hausverwaltung gemeldet werden.
- Fenster im Gemeinschaftsbereich — meist seltener als die Unterhaltsreinigung, oft im Rahmen der Grundreinigung mit erledigt, da Fensterreinigung einen eigenen Arbeitsschritt mit eigener Ausrüstung braucht.
Nicht automatisch enthalten sind Keller, Tiefgarage und private Abstellräume — das muss im Vertrag gesondert vereinbart werden, meist gegen Aufpreis wegen des zusätzlichen Aufwands. Ebenfalls meist ausgenommen: die Reinigung innerhalb der einzelnen Wohnungen sowie größere Instandsetzungsarbeiten wie das Ausbessern von Bodenbelägen — das fällt unter Instandhaltung, nicht unter Reinigung.
Was gehört NICHT zur Standard-Treppenhausreinigung?
Genauso wichtig wie der Leistungsumfang ist die Abgrenzung, was üblicherweise nicht enthalten ist:
- Reinigung innerhalb der einzelnen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten.
- Tiefgarage und Keller, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
- Entfernung von Sperrmüll oder größeren Gegenständen, die Bewohner im Treppenhaus abstellen.
- Schädlingsbekämpfung — das ist ein eigenes Gewerk, auch wenn Auffälligkeiten bei der Reinigung gemeldet werden.
- Größere Instandsetzung, etwa das Ausbessern beschädigter Bodenfliesen — das zählt zur Instandhaltung, nicht zur Reinigung.
Diese Abgrenzung sollte im Vertrag stehen, damit im Streitfall klar ist, wessen Aufgabe etwas ist — gerade bei Sperrmüll im Treppenhaus ein häufiger Streitpunkt zwischen Bewohnern, Hausverwaltung und Reinigungsdienst.
Ein weiterer Grenzfall: Verschmutzungen durch Bauarbeiten, etwa nach einer Wohnungssanierung. Hier gilt meist, dass der verursachende Handwerksbetrieb oder der beauftragende Mieter für die Reinigung im Anschluss verantwortlich ist — nicht der reguläre Treppenhausreinigungsdienst, der auf den normalen Alltag kalkuliert ist.
Unterhalts- vs. Grundreinigung
Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige, oberflächliche Pflege im vereinbarten Rhythmus — kehren, wischen, Handläufe abwischen. Sie hält den laufenden Zustand, geht aber nicht in die Tiefe.
Grundreinigung findet seltener statt, meist ein- bis zweimal jährlich, und ist deutlich gründlicher: Fugen, schwer zugängliche Ecken, hartnäckige Verschmutzungen und Flächen, die im Alltag ausgelassen werden. Beide Leistungen ergänzen sich und werden in der Regel getrennt kalkuliert, damit klar ist, was im laufenden Preis enthalten ist und was zusätzlich anfällt.
Ein Beispiel aus der Praxis: Die wöchentliche Unterhaltsreinigung hält Stufen und Handläufe sauber, erfasst aber selten die Fugen zwischen den Stufen oder die Oberkante von Fensterbänken. Genau diese Stellen übernimmt die jährliche Grundreinigung — wird sie ausgelassen, sammelt sich dort über Jahre hinweg Schmutz an, der mit normaler Unterhaltsreinigung kaum noch zu entfernen ist.
Wie oft ist Treppenhausreinigung nötig?
In normal genutzten Wohnobjekten hat sich ein wöchentlicher Rhythmus als Standard etabliert. Kleine, wenig frequentierte Häuser kommen oft mit einem zweiwöchentlichen Turnus aus, während stark frequentierte Eingänge oder Gewerbeobjekte häufigere, teils tägliche Reinigung brauchen. Im Winter steigt der Aufwand durch Schnee, Streusalz und Matsch spürbar — ein fester Vertrag mit Spielraum für zusätzliche Termine in dieser Zeit erspart Diskussionen über Zusatzkosten mitten in der Saison.
Eine grobe Orientierung nach Objekttyp: Einfamilienhäuser mit separatem Eingang brauchen selten eine externe Treppenhausreinigung. Kleine Mehrfamilienhäuser mit bis zu sechs Einheiten kommen häufig mit zweiwöchentlicher Reinigung aus. Größere Wohnanlagen und Objekte mit hoher Fluktuation — etwa viele Kurzzeitmieter oder Studierende — profitieren dagegen von wöchentlicher bis mehrmals wöchentlicher Reinigung, weil sich Verschmutzung dort schneller aufbaut.
Saisonale Schwankungen sind der Normalfall, kein Ausnahmefall: Im Herbst bringt nasses Laub zusätzlichen Schmutz ins Treppenhaus, im Winter kommen Streusalz und aufgeweichter Schnee dazu, im Frühjahr steigt durch Pollenflug die Fensterverschmutzung. Ein Vertrag, der diese saisonalen Schwankungen von vornherein einplant — etwa mit einer höheren Frequenz von November bis März — vermeidet unschöne Überraschungen bei der nächsten Nebenkostenabrechnung.
Was kostet eine Treppenhausreinigung?
Marktweit liegen die Kosten meist bei 20 bis 30 Euro pro Wohneinheit und Monat, je Reinigungstermin oft zwischen 25 und 65 Euro, abhängig von Gebäudegröße und Zugänglichkeit (Marktbeobachtung mehrerer Anbieter, Stand August 2026 — externe Marktwerte, kein eigenes Preisangebot). Bei wöchentlicher Reinigung kommen so schnell 110 bis 280 Euro im Monat zusammen. Drei Faktoren bestimmen den konkreten Preis: Anzahl der Etagen und Wohneinheiten, gewünschter Rhythmus und Zugänglichkeit des Objekts — etwa ob ein Aufzug vorhanden ist oder Material über mehrere Etagen getragen werden muss. Fachlich zuständig für das Gebäudereiniger-Handwerk in Deutschland ist der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV), der auch branchenübliche Qualitäts- und Ausbildungsstandards für Reinigungsdienstleister definiert.
Beispielrechnung: Ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten und wöchentlicher Unterhaltsreinigung liegt bei rund 25 Euro pro Einheit und Monat häufig im Bereich von 200 Euro monatlich, zuzüglich einer separat kalkulierten Grundreinigung ein- bis zweimal im Jahr. Kleinere Objekte mit vier Einheiten und zweiwöchentlichem Rhythmus liegen entsprechend niedriger. Auch hier gilt: Die genaue Summe ergibt sich erst nach einer Objektbegehung.
Ein häufig übersehener Kostenfaktor: die Anzahl der Etagen ohne Aufzug. Jede zusätzliche Etage, die zu Fuß mit Eimer, Mopp und Reinigungswagen erreicht werden muss, erhöht den Zeitaufwand spürbar — bei einem fünfstöckigen Altbau ohne Aufzug kann das den Preis pro Termin gegenüber einem vergleichbaren Neubau mit Aufzug um ein Viertel oder mehr erhöhen.
Wer zahlt: Mieter oder Vermieter?
Die Kosten der Treppenhausreinigung zählen zu den Kosten der Gebäudereinigung und können nach § 2 Betriebskostenverordnung anteilig auf Mieter umgelegt werden, sofern sie in der Nebenkostenabrechnung korrekt und nachvollziehbar ausgewiesen sind. Verantwortlich für die Beauftragung bleibt der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung — der einzelne Mieter schuldet nur seinen anteiligen Kostenbeitrag, nicht die Organisation der Reinigung selbst.
Nicht umlagefähig sind dagegen Kostenanteile, die auf Instandhaltung oder Instandsetzung entfallen — etwa wenn im Rahmen der Reinigung auch kleinere Reparaturen an der Beleuchtung miterledigt werden. Ein sauber getrennter Rechnungsposten für reine Reinigungsleistungen erleichtert hier die korrekte Abrechnung gegenüber Mietern erheblich.
Für Gewerbeobjekte
Bürogebäude und Geschäftshäuser haben meist höhere Anforderungen als reine Wohnobjekte: gepflegter Eingang zu Geschäftszeiten, häufigere Fensterreinigung bei stark frequentierten Eingängen und teils tägliche statt wöchentliche Unterhaltsreinigung. Auch Büroreinigung innerhalb der Mieteinheiten wird häufig über denselben Anbieter organisiert, um Ansprechpartner und Abrechnung zu bündeln.
Fensterreinigung ist bei Gewerbeobjekten oft ein eigener Vertragsposten: Stark frequentierte Eingänge mit viel Glasfläche brauchen teils wöchentliche Reinigung, während Fenster in oberen Etagen seltener — oft im Rahmen einer separaten Grundreinigung mit Zugangstechnik — gereinigt werden.
Bei Ladenlokalen im Erdgeschoss kommt häufig noch die Reinigung der Schaufensterflächen dazu — ein Bereich, der aus Marketingsicht besonders wichtig ist, da er unmittelbar den ersten Eindruck bei Kunden prägt. Hier lohnt sich oft eine höhere Frequenz als bei den übrigen Gemeinschaftsflächen des Gebäudes.
Einen guten Anbieter erkennen
Vor der Beauftragung lohnt sich ein Blick auf diese Punkte:
- Ist der Leistungsumfang schriftlich und konkret festgehalten — nicht nur „Treppenhausreinigung nach Bedarf"?
- Sind Unterhalts- und Grundreinigung getrennt ausgewiesen?
- Gibt es einen festen Ansprechpartner statt wechselndem Personal?
- Besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung?
- Werden verwendete Reinigungsmittel und Geräte transparent kommuniziert, gerade bei empfindlichen Bodenbelägen?
- Gibt es eine klare Regelung, wie kurzfristige Zusatztermine — etwa nach einem Wasserschaden — abgerechnet werden?
Ein Anbieter, der auf Nachfrage klar sagt, was im Preis enthalten ist und was nicht, erspart Hausverwaltungen später Diskussionen mit Eigentümern und Mietern. Referenzen aus vergleichbaren Objekten in der Region sind ein weiterer guter Indikator, ob Anspruch und tatsächliche Ausführung zusammenpassen.
Checkliste: Das gehört zur Treppenhausreinigung
Zum schnellen Abgleich mit dem eigenen Angebot oder Vertrag:
- ☐ Stufen und Absätze kehren und feucht wischen
- ☐ Handläufe und Geländer abwischen
- ☐ Eingangstür, Türgriffe und Sauberlaufzonen reinigen
- ☐ Briefkastenanlage und Lichtschalter abwischen
- ☐ Rhythmus schriftlich festgelegt (z. B. wöchentlich)
- ☐ Grundreinigung separat vereinbart und terminiert
- ☐ Zuständigkeit für Keller/Tiefgarage geklärt
- ☐ Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters vorhanden
Reinigungsmittel und Nachhaltigkeit
Bei der Wahl der Reinigungsmittel gibt es spürbare Unterschiede: Aggressive Allzweckreiniger wirken schnell, greifen aber empfindliche Bodenbeläge wie Naturstein oder versiegeltes Parkett auf Dauer an. Viele Anbieter setzen deshalb auf pH-neutrale, biologisch abbaubare Reiniger, die für die meisten Bodenbeläge geeignet sind und weniger Rückstände hinterlassen. Bei besonderen Materialien — Marmor, Naturstein, geölte Holzböden — lohnt sich vorab die Nachfrage, ob der Anbieter Erfahrung mit dem konkreten Belag hat, um Verfärbungen oder Schäden zu vermeiden.
Auch der Wasserverbrauch spielt eine Rolle: Moderne Reinigungsgeräte mit Mikrofasertechnik kommen mit deutlich weniger Wasser aus als klassisches Wischen mit dem Eimer und liefern gleichzeitig ein saubereres Ergebnis, weil weniger Schmutzwasser auf der Fläche verteilt wird.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Üblich sind Verträge mit einer Grundlaufzeit von einem Jahr und automatischer Verlängerung, sofern nicht mit einer Frist von meist ein bis drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Für Hausverwaltungen empfiehlt sich eine Klausel, die eine außerordentliche Kündigung bei wiederholt mangelhafter Ausführung erlaubt — dokumentierte Beschwerden von Bewohnern sind dafür meist die Grundlage.
Bei einem Wechsel des Anbieters lohnt sich eine kurze Übergabefrist, in der beide Dienstleister parallel informiert sind — so bleibt lückenlos dokumentiert, wer ab wann für welchen Zustand verantwortlich war, falls es zu Unstimmigkeiten kommt.
Rechtlicher Hintergrund
Die Treppenhausreinigung zählt zur allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers: Ein verschmutzter, rutschiger Boden im Treppenhaus kann im Schadensfall — etwa bei einem Sturz — ähnliche Haftungsfragen aufwerfen wie ein ungeräumter Gehweg im Winter. Eine dokumentierte, regelmäßige Reinigung ist damit nicht nur eine Frage der Optik, sondern auch der rechtlichen Absicherung für den Eigentümer.
Gerade bei Beschwerden oder im Streitfall mit Mietern hilft ein einfacher Reinigungsnachweis — ein Protokoll mit Datum und durchgeführten Arbeiten je Termin — als Beleg, dass die Pflicht tatsächlich erfüllt wurde, nicht nur vertraglich vereinbart war.
Für Eigentümergemeinschaften kommt eine weitere Ebene dazu: Der Beschluss zur Beauftragung eines Reinigungsdienstes und dessen Kosten werden über die Eigentümerversammlung dokumentiert. Diese Beschlüsse dienen im Zweifel als Nachweis, dass die Gemeinschaft ihrer Pflicht zur Instandhaltung und Verkehrssicherung der Gemeinschaftsflächen ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bei Mietstreitigkeiten wegen angeblich mangelhafter Reinigung hilft dieselbe Dokumentation in die andere Richtung: Sie belegt, dass der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist, auch wenn einzelne Mieter subjektiv unzufrieden sind. Ein sachlicher Nachweis ersetzt in solchen Fällen zuverlässiger als jede Diskussion.
Für Eigentümer und Hausverwaltungen gilt deshalb: Eine schriftliche Leistungsbeschreibung mit Rhythmus, Umfang und Ansprechpartner ist kein bürokratischer Mehraufwand, sondern die Grundlage, auf die sich im Streitfall alle Beteiligten berufen können — Eigentümer, Mieter und Reinigungsdienst gleichermaßen. Das gilt umso mehr, je größer das Objekt und je mehr Parteien daran beteiligt sind.
Treppenhausreinigung im Rheingau: unser Angebot
Schneider Objektservice übernimmt die Reinigung von Treppenhaus, Eingangsbereich und Gemeinschaftsflächen für Eigentümer, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften in Geisenheim und der umliegenden Rheingau-Region, in einem fest vereinbarten Rhythmus. Details zur Leistung stehen auf der Reinigungsservice-Seite, Reinigungsservice in Geisenheim direkt auf der Standortseite Reinigungsservice Geisenheim, zum Einsatzgebiet auf der Einsatzgebiet-Seite. Wer gleich eine laufende Objektbetreuung sucht, findet einen Überblick im Hausmeister-Ratgeber. Auch die Dachreinigung lässt sich bei Bedarf mit der laufenden Treppenhausreinigung kombinieren, damit Innen- und Außenbereich aus einer Hand betreut werden.
Der Umfang wird vor der ersten Beauftragung vor Ort besprochen und als Festpreis vereinbart, statt nach Stundenzetteln abgerechnet zu werden — so wissen Sie von Anfang an, was die Treppenhausreinigung tatsächlich kostet. Bei Bedarf übernehmen wir auch die Kombination mit anderen Leistungen wie Winterdienst oder Objektkontrollen, damit Sie nur einen Ansprechpartner für die laufende Objektbetreuung haben, statt mehrere Dienstleister parallel zu koordinieren.
Häufige Fragen
Wie viel kostet eine Treppenhausreinigung?
Marktweit liegen die Kosten meist bei 20 bis 30 Euro pro Wohneinheit und Monat, je Reinigungstermin oft zwischen 25 und 65 Euro, abhängig von Gebäudegröße und Zugänglichkeit (Marktbeobachtung mehrerer Anbieter, Stand August 2026). Bei wöchentlicher Reinigung kommen so schnell 110 bis 280 Euro im Monat zusammen — je nach Objekt.
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
In normal genutzten Wohnobjekten hat sich ein wöchentlicher Rhythmus als Standard etabliert. Bei kleinen, wenig frequentierten Häusern reicht oft ein zweiwöchentlicher Turnus, stark frequentierte Eingänge oder Gewerbeobjekte brauchen häufigere, teils tägliche Reinigung. Im Winter steigt der Bedarf durch Schnee, Streusalz und Matsch zusätzlich.
Was gehört zu einer professionellen Gebäudereinigung?
Neben dem Treppenhaus selbst meist auch Eingangsbereich, Briefkastenanlage, Kellerflure und Gemeinschaftsräume. Je nach Vereinbarung zählen auch Fenster- und Glasreinigung im Gemeinschaftsbereich sowie die Pflege von Außenflächen direkt am Eingang dazu.
Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?
Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige, oberflächliche Reinigung im vereinbarten Rhythmus — kehren, wischen, Handläufe abwischen. Grundreinigung ist die seltenere, gründlichere Tiefenreinigung, etwa ein- bis zweimal jährlich, die auch schwer zugängliche Stellen, Fugen und stärkere Verschmutzungen erfasst. Beide ergänzen sich und werden meist getrennt kalkuliert.
Wer ist für die Reinigung von Gemeinschaftsflächen zuständig?
Bei vermieteten Objekten grundsätzlich der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung, die die Aufgabe meist an einen Reinigungs- oder Hausmeisterservice vergibt. In Eigentümergemeinschaften entscheidet die Eigentümerversammlung über die Beauftragung, die Kosten trägt die Gemeinschaft anteilig.
Wer übernimmt die Reinigung von Keller und Garage?
Das hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Standardmäßig deckt eine Treppenhausreinigung oft nur Flure und Eingangsbereich ab — Keller und Tiefgarage werden meist nur einbezogen, wenn das im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist, häufig gegen Aufpreis wegen des zusätzlichen Aufwands.
Wie wird eine Gebäudereinigung berechnet?
Üblich sind eine Monatspauschale pro Wohneinheit, eine Pauschale pro Reinigungstermin oder ein Stundensatz bei unregelmäßigem Bedarf. Für laufende Verträge ist die Monats- oder Terminpauschale meist planbarer als eine Abrechnung nach Stunden.
Kann eine Hausverwaltung die Gebäudereinigung auslagern?
Ja, das ist der Regelfall. Eine Hausverwaltung beauftragt üblicherweise einen externen Reinigungs- oder Hausmeisterservice und kontrolliert die Ausführung, statt die Reinigung selbst durchzuführen.
Wie oft sollten Fenster in einem Gewerbeobjekt gereinigt werden?
Bei stark frequentierten Eingängen mit viel Glasfläche ist wöchentliche bis zweiwöchentliche Reinigung üblich. Fenster in oberen Etagen oder schwer zugängliche Flächen werden dagegen oft seltener gereinigt, meist im Rahmen einer separaten Grundreinigung mit entsprechender Zugangstechnik.
Was kostet eine Büroreinigung?
Das hängt stark von Fläche und gewünschtem Rhythmus ab. Als grobe Orientierung gilt: Je häufiger die Reinigung und je größer die Fläche, desto niedriger der Preis pro Quadratmeter — kleine Büros mit seltener Reinigung zahlen anteilig mehr als große Flächen mit täglichem Service.
Muss ich als Mieter das Treppenhaus selbst putzen?
Nur, wenn das im Mietvertrag oder in der Hausordnung ausdrücklich als Mieterpflicht geregelt ist — etwa über einen rollierenden Putzplan bei kleinen Häusern ohne externen Dienstleister. In den meisten Mehrfamilienhäusern übernimmt ein beauftragter Reinigungsservice diese Aufgabe, finanziert über die Nebenkosten.
Was ist im Preis für Treppenhausreinigung enthalten?
Üblicherweise die vereinbarte Unterhaltsreinigung im festgelegten Rhythmus inklusive Anfahrt und Material. Grundreinigung, Fensterreinigung außerhalb der Unterhaltsreinigung und die Reinigung von Keller oder Tiefgarage sind meist gesondert ausgewiesen — ein detailliertes Angebot zeigt genau, was zum Grundpreis gehört und was zusätzlich berechnet wird.
Wie lange dauert eine Treppenhausreinigung?
Bei einem kleineren Mehrfamilienhaus mit drei bis vier Etagen rechnen Reinigungskräfte meist mit 30 bis 60 Minuten pro Termin. Größere Objekte mit mehr Etagen, Aufzugsbereichen und ausgedehnten Eingangsflächen benötigen entsprechend mehr Zeit — bei der Terminplanung lohnt sich eine realistische Einschätzung, damit die Qualität nicht unter Zeitdruck leidet.
Was passiert, wenn die Treppenhausreinigung nicht durchgeführt wird?
Kurzfristig sinkt der optische Eindruck und die Beschwerdequote steigt. Langfristig kann mangelnde Reinigung zu einem Verkehrssicherungsproblem werden — etwa bei rutschigen Böden — und im schlimmsten Fall die Haftungsfrage des Eigentümers bei einem Unfall zu dessen Ungunsten beeinflussen.
Weitere Antworten auf der FAQ-Seite.



