
Ratgeber
Reinigungsservice: Kosten & Leistungsverzeichnis
Reinigungsservice: Kosten pro Quadratmeter, der Unterschied zu Grundreinigung, was ins Leistungsverzeichnis gehört und was absetzbar ist. Jetzt informieren.
Von Daniel Schneider · Veröffentlicht am · 8 Min. Lesezeit
Ein professioneller Reinigungsservice kostet meist zwischen 1,50 und 5,50 Euro pro Quadratmeter, abhängig von Reinigungsart, Fläche und Intervall — Unterhaltsreinigung am unteren, punktuelle Grundreinigung am oberen Ende. Wie oft welcher Bereich gereinigt wird, legt am besten ein schriftliches Leistungsverzeichnis fest, nicht eine mündliche Absprache.
Das Wichtigste in Kürze
- Kosten: 1,50–5,50 €/m² je nach Reinigungsart — Unterhaltsreinigung Wohnung 2–2,50 €/m², Büro-Unterhaltsreinigung 0,45–1,20 €/m², Grundreinigung 1,20–1,80 €/m² (externe Marktwerte, siehe Quellen unten).
- Unterhaltsreinigung (laufend, im Rhythmus) und Grundreinigung (punktuell, gründlicher) sind unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlicher Preislogik — nicht dasselbe zum selben Preis.
- Ein schriftliches Leistungsverzeichnis mit Raumbuch, Frequenzplan und Qualitätsmaßstab verhindert Streit über "was war eigentlich vereinbart" — wichtiger als der niedrigste Angebotspreis.
- Qualitätsmaßstab der Branche ist die europäische Norm DIN EN 13549 — sie misst Sauberkeit anhand messbarer Kriterien statt nach Gefühl.
- Als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Absatz 2 EStG zu 20 % absetzbar, bis zu 4.000 € pro Jahr — ein höherer Deckel als bei Handwerkerleistungen wie Gartenpflege oder Dachreinigung, wo nur 1.200 € gelten.
Unterhalts- oder Grundreinigung?
Unterhaltsreinigung läuft im festen Rhythmus — wöchentlich, zweiwöchentlich oder nach Bedarf — und hält einen bestehenden, bereits sauberen Zustand aufrecht: Böden wischen, Oberflächen abwischen, Mülleimer leeren, Sanitärbereiche pflegen.
Grundreinigung ist etwas anderes: eine punktuelle, deutlich gründlichere Aktion — etwa nach einem Umbau, bei einem Mieterwechsel oder einmal jährlich zusätzlich zur laufenden Pflege. Sie entfernt eingewachsenen Schmutz, den die Unterhaltsreinigung im normalen Rhythmus nicht erreicht. Beide Leistungen werden unterschiedlich kalkuliert — wer beides zum selben Preis erwartet, wird meist enttäuscht.
- Unterhaltsreinigung: Böden wischen und saugen, Oberflächen und Handkontaktpunkte abwischen, Mülleimer leeren, Sanitärbereiche pflegen, Glasflächen an Eingängen
- Grundreinigung: Grundreinigung von Böden inklusive Fugen, Fensterreinigung innen und außen, Entfernung eingewachsener Verschmutzung, Reinigung schwer zugänglicher Bereiche wie Lüftungsgitter oder Lampenschirme
Was kostet ein Reinigungsservice?
Marktweit liegen die Preise meist zwischen 1,50 und 5,50 Euro pro Quadratmeter, abhängig von Reinigungsart, Fläche und Intervall — eine Marktbeobachtung mehrerer Anbieter, Stand September 2026, kein eigenes Preisangebot. Branchenvertretung in Deutschland ist der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV).
Grobe Orientierung nach Bereich: Unterhaltsreinigung in der Wohnung 2 bis 2,50 Euro pro Quadratmeter, Büro-Unterhaltsreinigung günstiger bei 0,45 bis 1,20 Euro (größere, gleichförmigere Flächen), Grundreinigung 1,20 bis 1,80 Euro. Bei Abrechnung nach Stunden sind 20 bis 35 Euro üblich. Der größte Kostentreiber ist selten die reine Fläche, sondern der Verschmutzungsgrad und ob Zusatzleistungen wie Fensterreinigung mit vereinbart sind.
Beispielrechnung: Ein Treppenhaus mit rund 60 Quadratmetern Reinigungsfläche kommt bei wöchentlicher Unterhaltsreinigung häufig auf einen niedrigen zweistelligen Betrag pro Termin — je nach Anbieter mit oder ohne Anfahrtspauschale. Eine jährliche Grundreinigung derselben Fläche schlägt dann separat zu Buche, meist deutlich über dem einzelnen Unterhaltstermin, weil mehr Zeit und Aufwand pro Quadratmeter nötig ist.
Reinigungsintervalle festlegen
Wie oft gereinigt werden sollte, hängt von Nutzung und Publikumsverkehr ab — nicht von einer Pauschalregel. Ein wenig frequentiertes Treppenhaus kommt oft mit wöchentlicher Reinigung aus, ein stark genutzter Eingangsbereich oder ein Büro mit viel Kundenverkehr braucht häufiger Aufmerksamkeit, teils täglich. Zu selten gereinigt wirkt schnell ungepflegt, zu häufig treibt die Kosten ohne spürbaren Zusatznutzen.
Grobe Orientierung nach Bereich: Eingangsbereiche und stark frequentierte Flure profitieren von täglicher bis mehrmals wöchentlicher Reinigung, normale Treppenhäuser und Bürobereiche kommen meist mit ein- bis zweimal wöchentlich aus, selten genutzte Nebenräume oder Kellerflure reichen oft monatlich. Sinnvoll ist, das Intervall nach den ersten Wochen anhand des tatsächlichen Verschmutzungsgrads nachzujustieren, statt es einmal festzulegen und nie wieder anzufassen.
Das Leistungsverzeichnis
Ein schriftliches Leistungsverzeichnis ist die beste Absicherung gegen Streit über "was war eigentlich vereinbart". Im Kern gehören vier Dinge hinein: ein Raumbuch mit allen Flächen und Bodenbelägen, ein Frequenzplan (was wird wie oft gereinigt), die konkreten Leistungsarten je Bereich und ein Qualitätsmaßstab, an dem sich das Ergebnis objektiv prüfen lässt.
Je genauer das vorab festgehalten ist, desto seltener kommt es später zu Meinungsverschiedenheiten darüber, ob eine Leistung erbracht wurde oder nicht — unabhängig davon, ob es sich um eine einzelne Wohnung oder ein größeres Gewerbeobjekt handelt.

Qualitätsstandard DIN EN 13549
Die europäische Norm DIN EN 13549 legt fest, wie sich Reinigungsqualität objektiv messen lässt, statt sie nach subjektivem Eindruck zu beurteilen — etwa Staubfreiheit oder Fleckenfreiheit definierter Flächen nach einem festgelegten Prüfverfahren. In der Praxis dient sie als gemeinsame Grundlage zwischen Auftraggeber und Dienstleister, um zu klären, ob eine vereinbarte Leistung tatsächlich erbracht wurde, statt sich auf ein reines Bauchgefühl zu verlassen.

Für Gewerbe und Eigentümergemeinschaften
Bei einem Mehrfamilienhaus in einer Eigentümergemeinschaft entscheidet die Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss über die Beauftragung, da es sich um eine Maßnahme am Gemeinschaftseigentum handelt. Die Kosten trägt die Gemeinschaft anteilig nach dem in der Teilungserklärung festgelegten Verteilerschlüssel und lassen sich über die Betriebskostenabrechnung anteilig auf Mieter umlegen, sofern korrekt ausgewiesen.
Bei Gewerbeflächen lohnt sich der Reinigungsservice oft im Paket mit anderen laufenden Aufgaben — etwa der Treppenhausreinigung — statt jede Leistung einzeln zu vergeben.
Bei größeren Gewerbeobjekten mit mehreren Mietern oder Nutzungseinheiten lohnt sich außerdem ein klarer Verteilerschlüssel für die Reinigungskosten — analog zur Kostenverteilung in einer Eigentümergemeinschaft, aber vertraglich zwischen Vermieter und Mieterin oder Mieter geregelt statt per Beschluss.
Steuerlich absetzbar
Reguläre Reinigung zählt als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Absatz 2 Einkommensteuergesetz und ist zu 20 Prozent der Kosten absetzbar, bis zu 4.000 Euro pro Jahr — ein deutlich höherer Deckel als bei klassischen Handwerkerleistungen wie Gartenpflege oder Dachreinigung, wo nach Absatz 3 nur 1.200 Euro gelten. Voraussetzung: eine ordentliche Rechnung liegt vor, und die Zahlung erfolgt per Überweisung — nicht bar.
Reinigungsservice im Rheingau: unser Angebot
Schneider Objektservice übernimmt den Reinigungsservice für Eigentümer, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften in Geisenheim und der umliegenden Rheingau-Region — Details und Festpreis-Anfrage direkt auf der Standortseite Reinigungsservice Geisenheim. Ob Ihr Objekt im Einsatzgebiet liegt, zeigt die Einsatzgebiet-Seite.
Häufige Fragen
Was kostet ein professioneller Reinigungsservice?
Marktweit liegen die Preise meist zwischen 1,50 und 5,50 Euro pro Quadratmeter, abhängig von Reinigungsart und Intervall (Marktbeobachtung mehrerer Anbieter, Stand September 2026). Bei Abrechnung nach Stunden sind 20 bis 35 Euro pro Stunde üblich. Für eine Wohnung oder ein kleines Treppenhaus ergibt sich daraus meist ein überschaubarer monatlicher Betrag, für Gewerbeflächen mit mehreren Bereichen entsprechend mehr.
Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?
Unterhaltsreinigung läuft im festen Rhythmus — wöchentlich, zweiwöchentlich oder nach Bedarf — und hält den bestehenden Zustand. Grundreinigung ist eine punktuelle, gründlichere Aktion, etwa nach einem Umbau, einem Mieterwechsel oder einmal im Jahr zusätzlich zur laufenden Pflege. Beide werden unterschiedlich kalkuliert und sollten nicht zum selben Preis erwartet werden.
Was gehört in ein Leistungsverzeichnis für die Reinigung?
Im Kern ein Raumbuch mit allen Flächen und Bodenbelägen, ein Frequenzplan (was wird wie oft gereinigt), die konkreten Leistungsarten je Bereich und ein Qualitätsmaßstab, an dem sich das Ergebnis messen lässt. Je genauer das vorab festgehalten ist, desto weniger Raum bleibt für spätere Meinungsverschiedenheiten über den Leistungsumfang.
Wie oft sollte ein Treppenhaus oder Gemeinschaftsbereich gereinigt werden?
Bei normaler Nutzung meist wöchentlich, bei stark frequentierten Gebäuden auch zweimal wöchentlich. Details zu Rhythmus und Kosten speziell fürs Treppenhaus stehen im Ratgeber Treppenhausreinigung.
Was bedeutet die Norm DIN EN 13549 für die Reinigungsqualität?
Sie legt ein Verfahren fest, mit dem sich Sauberkeit anhand messbarer Kriterien statt nach subjektivem Eindruck beurteilen lässt — etwa Staubfreiheit oder Fleckenfreiheit definierter Flächen. In der Praxis dient sie als gemeinsame Grundlage, um im Streitfall zu klären, ob eine vereinbarte Leistung tatsächlich erbracht wurde.
Ist ein Reinigungsservice steuerlich absetzbar?
Ja, reguläre Reinigung zählt als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Absatz 2 EStG und ist zu 20 Prozent der Kosten absetzbar, bis zu 4.000 Euro pro Jahr — ein höherer Deckel als bei klassischen Handwerkerleistungen. Voraussetzung: eine ordentliche Rechnung liegt vor, und die Zahlung erfolgt per Überweisung, nicht bar.
Wer entscheidet über den Reinigungsservice in einer Eigentümergemeinschaft?
Die Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss, da es sich um eine Maßnahme am Gemeinschaftseigentum handelt. Die Kosten trägt die Gemeinschaft anteilig nach dem in der Teilungserklärung festgelegten Verteilerschlüssel und lassen sich über die Betriebskostenabrechnung auf Mieter umlegen, sofern korrekt ausgewiesen.
Lohnt sich ein Reinigungsvertrag gegenüber Einzelaufträgen?
Bei wiederkehrendem Bedarf meist ja: Ein fester Vertrag mit definiertem Rhythmus spart gegenüber wiederholten Einzelbeauftragungen Anfahrt und Einarbeitung, und ein fester Ansprechpartner kennt das Objekt statt bei jedem Termin neu anzufangen.
Was, wenn die Reinigung nicht der vereinbarten Qualität entspricht?
Zuerst zählt, was im Leistungsverzeichnis konkret vereinbart wurde — ohne schriftliche Vereinbarung lässt sich ein Mangel schwer belegen. Bei einem seriösen Anbieter reicht meist eine kurze Rückmeldung, damit nachgebessert wird, ohne dass der ganze Vertrag infrage steht. Wiederholt sich das Problem, ist das ein Hinweis auf ein grundsätzliches Rhythmus- oder Umfangsproblem, nicht nur einen einmaligen Ausrutscher.
Weitere Antworten auf der FAQ-Seite.
Über den Autor: Daniel Schneider
Daniel Schneider ist Inhaber von Schneider Objektservice in Geisenheim. Er übernimmt Aufträge im Rheingau persönlich — von der ersten Objektbegehung bis zur laufenden Betreuung.


